BFZ
Vorbeugende Maßnahmen
Es ist unser gemeinsames Ziel, durch geeignete präventive sonderpädagogische Beratungs- und Fördermaßnahmen (VM) zu verhindern, dass sich auftretende Lernstörungen zu sonderpädagogischem Förderbedarf ausweiten und die betreffenden Schülerinnen und Schüler dadurch den Anforderungen der Regelschule langfristig nicht mehr gewachsen sind.
Mit dem Einverständnis der Eltern beantragt die Klassenleitung die Unterstützung durch das BFZ, wenn die durchgeführten Fördermaßnahmen der allgemeinen Schule keinen Erfolg erbracht haben.
Inklusive Beschulung
Einen weiteren Baustein der Kooperation mit dem BFZ bildet die Unterstützung im Rahmen der inklusiven Beschulung (IB) von Kindern mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf. Hierbei werden die betreffenden Schülerinnen und Schüler gemeinsam durch die Klassenleitung und die BFZ- Lehrkraft unterrichtet und gefördert. Die Förderkonzeption erarbeiten die Lehrkräfte gemeinsam.